Um in der Schweiz arbeiten zu können, wird eine Arbeitsbewilligung benötigt.
Um in der Schweiz leben zu können, benötigt es einer Aufenthaltsbewilligung.
Die Bewilligung muss beim kantonalen Amt beantragt werden. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dies für seinen Arbeitnehmer zu übernehmen.